Mietwohnung renovieren: Was während der Mietzeit zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, wann der Vermieter laut BGH streichen muss und wo Mieter die Finger von Strom, Asbest und Statik lassen

Seit zehn Jahren wohnt man in derselben Wohnung, die Wände sind grau geworden, im Flur ist die Tapete eingerissen, und in der Küche fehlt ein Regal. Ob man selbst streicht, den Vermieter fragt oder bis zum Auszug wartet, ist keine Geschmacksfrage. Die Antwort hängt daran, wie die Wohnung beim Einzug aussah und was im Vertrag steht.

Die Urteile stehen in den Kästen mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. Ich werte Gesetze, Urteile und Herstellerangaben aus, beraten kann ich nicht; den eigenen Fall prüfen Mieterverein oder Fachanwalt.

Dübel und Bohrungen im üblichen Maß gehören zum Wohnen

Der Vermieter muss die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen (§ 535 BGB), und Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Laut Landgericht Wuppertal (16.07.2020, 9 S 18/20) gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch, Befestigungen mit Dübeln vorzunehmen; rund 126 Dübellöcher nannte das Gericht ungewöhnlich viel. Laut Amtsgericht Dortmund (26.08.2014, 425 C 2787/14) gehört auch das Anbohren von Fliesen besonders in Bad und Küche dazu, im verkehrsüblichen Maß. Regal, Spiegel und Lampe sind damit in der Regel kein Problem; die Grenze zieht der Einzelfall.

Bohren in der Mietwohnung: Dübellöcher, Fliesen, Klauseln im Mietvertrag · geprüft am 19.10.2026

  • Gebrauchsgewährung durch den Vermieter — Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung während der Mietzeit zum Gebrauch überlassen und sie in einem Zustand halten, der für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist (§ 535 Abs. 1 BGB). gesetze-im-internet.de
  • vertragsgemäßer Gebrauch = keine Haftung — Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Ob ein Dübelloch dazugehört, hängt deshalb davon ab, ob es noch zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt. gesetze-im-internet.de
  • BGH 20.01.1993 – VIII ZR 10/92 — Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.01.1993 (VIII ZR 10/92, veröffentlicht in NJW 1993, 1061) über Formularklauseln eines Mustermietvertrags entschieden, darunter eine Klausel zu Dübelbohrungen. gilt seit 20.01.1993 · dejure.org
  • Fliesen anbohren im verkehrsüblichen Maß — Laut Amtsgericht Dortmund (Urteil vom 26.08.2014, 425 C 2787/14) gehört es unter Berufung auf den BGH (NJW 1993, 1061) zum vertragsgemäßen Gebrauch, Dübel zu setzen und Fliesen besonders in Bad und Küche anzubohren; die Grenze ist das verkehrsübliche Maß. Als übliche Ausstattung nennt das Gericht Spiegel, Konsole, Handtuchhalter und Seifenschale. gilt seit 26.08.2014 · nrwe.justiz.nrw.de
  • Fuge, soweit möglich — Laut Amtsgericht Krefeld (Urteil vom 16.10.2025, 10 C 129/23) ist das Durchbohren von Wandfliesen nicht grundsätzlich vertragswidrig. Bohrlöcher sollen nach Möglichkeit in die Fuge, aber nur, soweit Raum und Nutzung das zulassen; Armaturen im Bad und Hängeschränke in der Küche lassen sich nicht immer an der Fuge ausrichten. gilt seit 16.10.2025 · nrwe.justiz.nrw.de
  • Fliese statt Fuge = vertragswidrig (Einzelfall) — Laut Amtsgericht Paderborn (Urteil vom 08.04.2024, 51 C 135/23) muss der Vermieter durchbohrte Wandfliesen nur hinnehmen, wenn das Bohrloch nicht in der Fuge hätte sitzen können. Im entschiedenen Fall untersagte außerdem eine individuell ausgehandelte Vereinbarung im Mietvertrag das Anbohren der Fliesen in Küche und Bad; der Mieter musste je Fliese den vereinbarten Pauschalbetrag von 25 € zahlen. gilt seit 08.04.2024 · nrwe.justiz.nrw.de
  • Arbeitsplatte befestigen = gewöhnlicher Gebrauch — Laut Amtsgericht Rheinbach (Urteil vom 07.04.2005, 3 C 199/04) gehört das Befestigen einer Küchenarbeitsplatte zum gewöhnlichen Mietgebrauch nach § 538 BGB; im Fall saßen die Befestigungslöcher in den Fugen. gilt seit 07.04.2005 · nrwe.justiz.nrw.de
  • 126 Dübellöcher = ungewöhnlich viel — Laut Landgericht Wuppertal (Urteil vom 16.07.2020, 9 S 18/20) gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, Befestigungen mit Dübeln vorzunehmen; rund 126 Dübellöcher bezeichnete das Gericht als ungewöhnlich viel. gilt seit 16.07.2020 · nrwe.justiz.nrw.de
  • AGB-Inhaltskontrolle § 307 BGB — Klauseln in vorformulierten Mietverträgen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind unwirksam, wenn sie den Mieter entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Für individuell ausgehandelte Vereinbarungen gilt diese Inhaltskontrolle nicht; deshalb kommt es darauf an, wie eine Bohr-Regel im Mietvertrag zustande gekommen ist. gesetze-im-internet.de

Welcher Dübel in welche Wand gehört, zeigt der Dübel-Finder. Er fragt zuerst nach der Wand und blendet bei Altbauten einen Asbest-Hinweis ein:

Woran man sie erkennt, steht unten
kg, mit Inhalt (Bücher, Geschirr)
Löcher bzw. Haken, auf die sich das Gewicht verteilt
mm, z. B. Aufhängeblech, Halterung, Leiste
Mietwohnung? Erst prüfen, ob Kleben reicht
Wand erkennen: Bohrmehl, Widerstand, Klopfprobe
Womit gerechnet wird
  • Last je Punkt = Gewicht ÷ Befestigungspunkte. Das ist eine Vereinfachung: Bei Hängeschränken und Regalen ziehen die oberen Dübel stärker als die unteren, bei Konsolen wirkt ein Hebel. Für solche Fälle das Datenblatt des Dübels und der Halterung lesen.
  • Dübel und Lastwerte stammen aus den technischen Datenblättern der Hersteller (je Ergebnis verlinkt). Gezeigt wird ein Lastwert nur, wenn der Hersteller ihn für genau diesen Untergrund nennt; die Hersteller rechnen dabei bereits mit Sicherheitsbeiwerten. Stand: 19.10.2026.
  • Schraube: Durchmesser laut Datenblatt. Länge laut Datenblatt, sonst mit der Faustformel dieser Seite: Schraubenlänge mindestens Dübellänge + Dicke des Anbauteils + einmal der Schraubendurchmesser, damit die Schraube durch den Dübel hindurchragt und ihn ganz spreizt. Gilt nur für Spreiz- und Universaldübel in Vollbaustoffen, wenn das Datenblatt keine Länge nennt. (Annahme, im Feld „Dicke des Anbauteils“ änderbar).
  • Ohne Bohren: Lösungen aus der Ohne-Bohren-Datenbank, deren Herstellerlast mindestens die Last je Punkt erreicht und deren Hersteller die gewählte Oberfläche zulässt. Die Herstellerangaben gelten für saubere, glatte, tragfähige Flächen.
  • Leitungen: Der Finder kennt die Wand nicht. Die Installationszonen nach DIN 18015-3 zeigen, wo Leitungen liegen sollen — in Altbauten ist das keine Gewähr. Strom, Gas, Statik, tragende Wände: Fachbetrieb.

Nach Jahren grau: Laut BGH kann der Mieter den Vermieter in die Pflicht nehmen

Laut Bundesgerichtshof (Urteile vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) kann der Mieter einer unrenoviert überlassenen Wohnung ohne wirksame Renovierungsklausel vom Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen, wenn sich der Dekorationszustand wesentlich verschlechtert hat. An den Kosten muss er sich dann in der Regel zur Hälfte beteiligen. Für die Frage nach zehn Jahren in derselben Wohnung ist das die wichtigste Entscheidung: Wer unrenoviert eingezogen ist und dessen Klausel nach BGH 2015 unwirksam ist, muss nicht allein zahlen, aber auch nicht gar nicht.

Ob die Klausel wirksam ist, entscheidet sich nach den BGH-Urteilen vom 18.03.2015: Bei unrenoviert übergebener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich ist eine Formularklausel unwirksam (VIII ZR 185/14); ob unrenoviert, entscheidet der Gesamteindruck, und das muss der Mieter beweisen (VIII ZR 242/13).

Auszug: Dübellöcher, Schönheitsreparaturen, Kaution · geprüft am 19.10.2026

  • Rückgabepflicht — Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietsache zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB). gesetze-im-internet.de
  • Löcher beim Auszug verschließen — Laut Landgericht Wuppertal (Urteil vom 16.07.2020, 9 S 18/20) sind Dübel bei Ende des Mietverhältnisses zu entfernen und die Löcher fachgerecht zu verschließen, weil es sich um Eingriffe in die Substanz handelt – auch wenn das Anbringen selbst vertragsgemäß war. Das Gericht grenzt sich dabei ausdrücklich von einer Ansicht in der Fachliteratur ab, nach der eine Beseitigungspflicht nur bei untypischem Nutzerverhalten besteht. gilt seit 16.07.2020 · nrwe.justiz.nrw.de
  • Nebenpflicht: Dübellöcher schließen — Laut Amtsgericht Mettmann (Urteil vom 19.12.2019, 25 C 55/18, Vorinstanz zum LG Wuppertal) ist das Verschließen von Dübellöchern bei Rückgabe eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters (§ 241 Abs. 2, § 242 BGB), obwohl das Bohren während der Mietzeit vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst ist. gilt seit 19.12.2019 · nrwe.justiz.nrw.de
  • Beweislast Vermieter (Einzelfall) — Laut Amtsgericht Rheinbach (Urteil vom 07.04.2005, 3 C 199/04) trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass eine Fliese bei Mietbeginn noch unbeschädigt war; maßgeblich war dort, was im Übergabeprotokoll stand. gilt seit 07.04.2005 · nrwe.justiz.nrw.de
  • unrenoviert übernommen + Formularklausel = unwirksam — Laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14) ist eine Formularklausel unwirksam, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt (§ 307 BGB). Im entschiedenen Fall waren bei Mietbeginn in drei Zimmern Streicharbeiten nötig; ein Nachlass von einer halben Monatsmiete reichte als Ausgleich nicht. gilt seit 18.03.2015 · bundesgerichtshof.de
  • Gesamteindruck; Beweis durch Mieter — Ob eine Wohnung unrenoviert übergeben wurde, entscheidet laut BGH (18.03.2015, VIII ZR 242/13 mit Verweis auf VIII ZR 185/14) der Gesamteindruck: Vorhandene Gebrauchsspuren dürfen so unerheblich sein, dass die Räume wie renoviert wirken. Dass die Wohnung unrenoviert war, muss der Mieter beweisen. gilt seit 18.03.2015 · bundesgerichtshof.de
  • Quotenabgeltungsklausel = unwirksam — Formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln, nach denen der Mieter beim Auszug anteilige Renovierungskosten zahlen soll, sind laut BGH (18.03.2015, VIII ZR 242/13) unwirksam – unabhängig davon, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde. gilt seit 18.03.2015 · bundesgerichtshof.de
  • Kostenbeteiligung regelmäßig 50 % — Laut BGH (Urteile vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) kann der Mieter einer unrenoviert überlassenen Wohnung ohne wirksame Renovierungsklausel vom Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen, wenn sich der Dekorationszustand wesentlich verschlechtert hat; an den Kosten muss er sich dann in der Regel zur Hälfte beteiligen. gilt seit 08.07.2020 · bundesgerichtshof.de
  • max. 3 Monatsmieten, 3 Raten — Eine Mietkaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete betragen; Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung zählen dabei nicht mit. Eine Geldkaution darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB). gesetze-im-internet.de
  • getrennte Anlage, Zinsen an Mieter — Der Vermieter muss eine Geldkaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen, üblicherweise zum Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist; die Erträge stehen dem Mieter zu. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 551 Abs. 3 und 4 BGB). gesetze-im-internet.de

Strom, Asbest und Statik sind keine Mieter-Renovierung

Drei Bereiche gehören nicht in die eigene Hand:

  • Elektroinstallation. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen außer dem Netzbetreiber nur eingetragene Installationsunternehmen ausführen (§ 13 Abs. 2 NAV); verantwortlich ist in der Regel der Eigentümer als Anschlussnehmer. Steckdosen versetzen oder neue Leitungen ziehen ist ein Fall für den Fachbetrieb und den Vermieter, siehe Lampe anschließen.
  • Asbest im Altbau. In Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 ist laut BAuA mit asbesthaltigen Bauprodukten zu rechnen; in Putz, Spachtel und Fliesenkleber sieht man das nicht. Schleifen, Stemmen und Fräsen setzen Fasern frei, siehe Asbest im Altbau.
  • Wände durchbrechen, tragende Wände, Statik. Dafür nennt diese Seite keine Lösung; das ist Sache des Vermieters und eines Fachbetriebs.

Bohren im Altbau: Asbest in Putz, Spachtelmasse und Fliesenkleber · geprüft am 19.10.2026

  • Asbestverbot seit 31.10.1993 — Seit dem 31.10.1993 sind in Deutschland Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten (Umweltbundesamt). gilt seit 31.10.1993 · umweltbundesamt.de
  • Baubeginn vor 31.10.1993 = mit Asbest rechnen — Laut BAuA ist in allen Gebäuden, deren Bau vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, mit asbesthaltigen Bauprodukten zu rechnen – auch in Häusern von vor 1960, weil bei Umbauten und Renovierungen asbesthaltige Produkte eingebracht worden sein können. Nur wenn schlüssig belegt ist, dass Bau oder Umbau erst danach begann, sind laut BAuA keine asbestbezogenen Schutzmaßnahmen nötig. baua.de
  • Putz, Spachtel, Fliesenkleber möglich — Auch Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze können Asbest enthalten; anders als bei Asbestzement ist das mit bloßem Auge nicht erkennbar (Umweltbundesamt). umweltbundesamt.de
  • Freisetzung beim Bohren und Schleifen — In Putzen, Klebern und Spachtelmassen ist Asbest fest gebunden; Fasern werden laut BAuA vor allem bei mechanischer Bearbeitung wie Bohren, Meißeln, Schleifen oder Fräsen freigesetzt. Unbeschädigte Produkte stellen laut BAuA in der Regel keine Gefährdung für die Nutzer dar. baua.de
  • Verbot mit Ausnahmen, gilt auch privat — Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in Gebäuden sind grundsätzlich verboten; ausgenommen sind u. a. Abbruch-, Sanierungs- und bestimmte Instandhaltungsarbeiten, darunter die funktionale Instandhaltung im Rahmen der laufenden Nutzung (§ 11 Abs. 1 und 2 GefStoffV). Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte; sie müssen bei zulässigen Arbeiten die Freisetzung von Asbestfasern so weit wie möglich verhindern (§ 11 Abs. 7 GefStoffV). gesetze-im-internet.de
  • Bohren nur mit emissionsarmem Verfahren — Instandhaltungsarbeiten mit Abtrag asbesthaltiger Materialien – z. B. Bohren, Stemmen, Schleifen oder Fräsen – sind laut BAuA nur erlaubt, wenn anerkannte emissionsarme Verfahren angewendet werden; als Beispiel für Instandhaltung nennt die BAuA das Verlegen neuer Elektroleitungen an Wänden mit asbesthaltiger Spachtelmasse. baua.de
  • privat selbst: TRGS-519-Schutz ja, Sachkunde nein — Privatpersonen dürfen zulässige Arbeiten laut BAuA grundsätzlich selbst ausführen, müssen aber staubarm arbeiten und die Schutzmaßnahmen der TRGS 519 einhalten; Sachkundenachweis und Anzeige entfallen nur, wenn sie ausschließlich selbst im Privatbereich arbeiten. Helfen Nachbarn, Freunde oder Verwandte, treffen den Veranlasser laut BAuA dieselben Pflichten wie einen Arbeitgeber. baua.de
  • Probe durch Fachleute oder Worst-Case-Annahme — Ob Asbest vorhanden ist, lässt sich nur durch fachgerechte Probenahme und Laboranalyse klären; die BAuA rät, beides erfahrenen Fachleuten, Schadstoffgutachtern bzw. Laboren zu überlassen. Bei flächig eingebauten Produkten wie Fliesenkleber oder Putz reichen meist wenige Einzelproben; alternativ ist es laut BAuA zulässig, ohne Erkundung vom ungünstigsten Fall auszugehen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. baua.de
  • Veranlasserpflicht auch privat — Wer Arbeiten an Gebäuden beauftragt (Veranlasser), muss der ausführenden Firma vorher alle vorliegenden Informationen zu vermuteten Gefahrstoffen und das Baujahr (bei Baujahr 1993 bis 1996 das Datum des Baubeginns) schriftlich oder elektronisch geben; das gilt auch für private Haushalte (§ 5a GefStoffV). Veranlasser können laut BAuA auch Mieter sein, die Arbeiten beauftragen. gilt seit 05.12.2024 · baua.de
  • gelegentlich: in der Regel keine Vorsorgeuntersuchung — Bei häuslicher Asbestbelastung und gelegentlichem Heimwerken sind laut Umweltbundesamt in der Regel keine weiteren Vorsorgeuntersuchungen angezeigt, selbst wenn dabei geringe Mengen Asbest frei wurden; bei Verdacht auf jahrelange hohe Belastung ist die Hausarztpraxis erste Anlaufstelle. umweltbundesamt.de

Kleine Schäden: füllen statt abtragen

Für Dübellöcher, kleine Risse und Kanten gibt es gebrauchsfertige Reparaturspachtel. Molto nennt für den Innen Reparatur Moltofill als Untergründe unter anderem Putz, Beton, Gipskarton und Mauerwerk, eine Trocknungszeit von ca. 1 Stunde und Tuben mit 330 g und 1 kg. Für Raufaser gibt es eigene Spachtel mit Struktur. Welche Produkte es gibt und was die Hersteller angeben, steht unter Reparaturspachtel; für glatte Flächen unter Feinspachtel, für Trockenbauwände unter Rigips spachteln.

Die Reihenfolge: erst Vertrag, dann Wand, dann Farbe

  1. Vertrag und Übergabeprotokoll lesen. Klausel zu Schönheitsreparaturen, Zustand beim Einzug, Absprachen.
  2. Vermieter informieren. Bei größeren Arbeiten schriftlich, bei Ansprüchen nach BGH 2020 mit Fotos des Zustands.
  3. Baujahr klären. Vor 31.10.1993 begonnen: nichts schleifen oder stemmen, bevor geklärt ist, was in den Schichten steckt.
  4. Leitungen orten. Vor jeder Bohrung die Installationszonen beachten und messen.
  5. Löcher füllen, dann streichen. Spachtel nach Herstellerangabe trocknen lassen, dann streichen.

Die Fallstricke

  • Auf eigene Kosten renovieren, obwohl ein Anspruch besteht. Bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne wirksame Klausel kann laut BGH der Vermieter in der Pflicht sein, mit Kostenteilung.
  • Kein Beleg vom Einzug. Dass die Wohnung unrenoviert war, muss der Mieter beweisen.
  • Steckdose „nur kurz“ versetzen. Das ist eine Arbeit an der Anlage nach NAV.
  • Alte Spachtelstellen abschleifen. Im Altbau erst klären, ob Asbest drin sein kann.
  • Dübellöcher beim Auszug vergessen. Laut LG Wuppertal sind sie fachgerecht zu verschließen, siehe Auszug renovieren.

Was ich noch nicht weiß

  • Bodenbeläge, Türen, Einbauten. Urteile zu Laminat verlegen, Türen tauschen oder Küchen einbauen stehen noch nicht in der Faktendatei.
  • Farbwahl während der Mietzeit. Ein Urteil dazu ist noch nicht eingetragen; die Seite nennt deshalb keins.
  • Wann ein Zustand „wesentlich verschlechtert“ ist. Die BGH-Pressemitteilung nennt keine feste Jahreszahl.
  • Modernisierung durch den Vermieter. Das ist ein eigenes Rechtsgebiet, das diese Seite nicht abdeckt.

Häufige Fragen

Was darf man in der Mietwohnung renovieren?

Was zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, darf man in der Regel ohne Rückfrage tun. Laut LG Wuppertal (9 S 18/20) gehören Befestigungen mit Dübeln dazu, laut AG Dortmund (425 C 2787/14) auch das Anbohren von Fliesen in Bad und Küche im verkehrsüblichen Maß. Regal, Spiegel und Handtuchhalter anbringen fallen nach diesen Urteilen in diesen Rahmen; was der eigene Vertrag etwa zum Streichen sagt, sieht man dort nach. Nicht in die eigene Hand gehören Arbeiten an der Elektroanlage, die nach § 13 NAV eingetragenen Betrieben vorbehalten sind, abtragende Arbeiten an möglicherweise asbesthaltigen Schichten im Altbau und alles an Statik und tragenden Wänden.

Muss der Vermieter nach 10 Jahren renovieren?

Eine feste Jahresgrenze nennt der BGH nicht. Laut den Urteilen vom 08.07.2020 (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) kann der Mieter einer unrenoviert überlassenen Wohnung ohne wirksame Renovierungsklausel vom Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen, wenn sich der Dekorationszustand wesentlich verschlechtert hat. In der Regel muss er sich dann zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Wurde die Wohnung renoviert übergeben oder ist die Klausel wirksam, gilt das so nicht. Ob die eigene Klausel wirksam ist, hängt an den BGH-Urteilen von 2015. Wer nach vielen Jahren einen Anspruch prüfen will, sammelt Protokoll und Fotos und fragt beim Mieterverein.

Wer zahlt die Renovierung der Mietwohnung?

Das hängt an Vertrag und Einzugszustand. Ist eine Renovierungsklausel wirksam, richtet sich die Pflicht nach ihr. Ist die Wohnung unrenoviert übergeben worden und die Formularklausel ohne angemessenen Ausgleich, ist sie laut BGH (18.03.2015, VIII ZR 185/14) unwirksam. Ohne wirksame Klausel kann der Mieter laut BGH (08.07.2020, VIII ZR 163/18 und 270/18) bei wesentlich verschlechtertem Zustand Schönheitsreparaturen vom Vermieter verlangen und beteiligt sich dann in der Regel zur Hälfte. Quotenabgeltungsklauseln beim Auszug sind laut BGH unwirksam. Den eigenen Fall prüfen Mieterverein oder Fachanwalt.

Darf man in der Mietwohnung Steckdosen versetzen?

Steckdosen versetzen ist eine Arbeit an der elektrischen Anlage. Solche Arbeiten dürfen nach § 13 Abs. 2 NAV außer dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind. Die NAV nennt Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung getrennt; ausgenommen ist nur die Instandhaltung. Verantwortlich für die Anlage ist in der Regel der Eigentümer als Anschlussnehmer, auch bei vermieteter Wohnung. In der Mietwohnung spricht man deshalb zuerst mit dem Vermieter, der einen eingetragenen Betrieb beauftragt oder zustimmt. Im Altbau kommt hinzu, dass das Schlitzen von Wänden asbesthaltige Spachtelmasse betreffen kann.

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Pin-Tabelle: Dübel setzen, Fliesen anbohren, Steckdose versetzen, Altbau schleifen, tragende Wände – wer darf was in der Mietwohnung.
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